Der Strafprozess

Das Strafgesetzbuch (StGB) und viele andere Gesetze enthalten gesetzliche Bestimmungen, aufgrund dessen bestimmtes Verhalten verboten ist (Mord, Betrug, Diebstahl,…) Die Aufgabe eines Strafverfahrens ist es, in einem nach bestimmten Regeln geführten Verfahren mit Hilfe der Staatsanwaltschaft und des Gerichts die Schuld oder die Unschuld des Angeklagten festzustellen und ein für alle Beteiligten gerechtes Urteil zu finden. Da ein derartiges Strafverfahren für den Angeklagten einen ganz wesentlichen Eingriff darstellt, läuft ein derartiges Verfahren nach strengen Regeln der Strafprozessordnung (StPO) ab. Wie man sich mit welchen Rechten am besten verteidigt, kann nur ein Verteidiger (Rechtsanwalt) wissen. So hat man beispielsweise das Recht zu schweigen, also seine Aussage zu verweigern, aber auch Beweisanträge zu stellen.

Man unterscheidet traditionell drei Abschnitte eines Strafverfahrens: das Vorverfahren, welches in der Hand der Staatsanwaltschaft liegt und dazu dient, be- und entlastende Tatsachen zu ermitteln. Im so genannten Zwischenverfahren entscheidet das Gericht darüber, ob ein Hauptverhandlungstermin anberaumt wird. Der eigentliche Schwerpunkt eines Strafverfahrens liegt auf der Hauptverhandlung bei Gericht. Hier werden fast immer Zeugen vernommen und auch sonstige Beweise erhoben. Nicht selten dauern derartige Verhandlungen über mehrere Verhandlungstage. Hinzu kommt, dass nur der Verteidiger Akteneinsicht erhält, nie aber der Angeklagte selbst. Von daher ist für ein derartiges Strafverfahren ein Verteidiger praktisch unerlässlich.